I.) Allgemeines
Der Auftraggeber -im Folgenden auch Vertragspartner genannt- vereinbart
mit
Orgelstudio mobil,
dass unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge nur AGB genannt)
für alle abgeschlossenen Geschäfte gelten, ohne dass es in jedem
Einzelfalle einer diesbezüglichen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Durch Erteilung des Auftrages anerkennt der Vertragspartner diese AGB.
Unsere Kostenvoranschläge und Angebote sind freibleibend sofern sich
daraus nicht selbst etwas anderes ergibt. Auch wenn unsere AGB ganz oder
teilweise nicht Gegenstand der Vertraglichen Vereinbarung werden, behalten
wir uns laut Punkt VIII das Eigentumsrecht auf gelieferte Waren und
Leistungen vor. Entgegenstehende allgemeine Vertragsbindungen des
Vertragspartners sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht
außerordentlich widersprochen wird. Übergebene Unterlagen, insbesondere
Zeichnungen, Abbildungen und dergleichen bleiben Eigentum von Christian
Hartinger und dürfen nur zum vertraglich bestimmten Zweck verwendet
werden. Soweit der Vertragszweck nicht entgegensteht, sind die Unterlagen
auf Aufforderung zurückzugeben. Für den Fall, dass wir wegen unhaltbarer
Umstände über Vertragspunkte oder Zahlungsverzug des Auftraggebers vom
Vertrag zurücktreten, ist der Anbieter berechtigt, anstelle der Erfüllung
die Bezahlung eines Verwaltungssatzes von 35% zzgl. USt des Auftragswertes
zu verlangen. Es steht uns jedoch frei anstelle dieses Verwaltungssatzes
den Ersatz des uns aus Nichterfüllung des Auftrages tatsächlich
entstandenen Schadens zu fordern. Ein Rücktrittsrecht steht
Orgelstudio mobil zu,
wenn infolge unvorhergesehener Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung
oder der Inhalt der Leistung erheblich geändert wird, wenn höhere Gewalt
die Leistung unmöglich macht, wenn nachhaltig unverschuldete
Betriebsstörungen auftreten, eine Mobilmachung angeordnet wird, Streik,
Aussperrung oder der Kriegsfall eintritt, beziehungsweise bei
nichtvorhersehbarer fehlender Zulieferung oder sonstiger unvorhersehbarer
Ereignisse, die die Ausführung des Auftrages unmöglich machen sollten. Bei
Ausübung eines solchen Rücktrittes sind Schadenersatzansprüche gegen
Orgelstudio mobil
ausgeschlossen
II.)
Lieferung/Montage
Liefer- und Fertigstellungstermine werden von
Orgelstudio mobil
unter Zugrundelegung eines normalen Arbeitsablaufes mit der größten
Sorgfalt festgelegt und genannt. Die Lieferzeit beginnt erst nach
vollständiger Klärung sämtlicher Einzelheiten, die mit dem Auftrag im
Zusammenhang stehen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der
vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die
rechtzeitige Klärung aller erforderlichen Einzelheiten voraus. Die
Lieferverbindlichkeit ruht, solange sich der Vertragspartner mit einer
allfälligen Zahlung
Orgelstudio mobil
gegenüber im Verzug befindet. Versendung und Transport an den vom
Auftraggeber genannten Ort erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Die
Gefahr der Verschlechterung oder Untergang geht mit der Verladung auf den
Vertragspartner über, auch wenn dieser auf unseren Fahrzeugen erfolgt.
Sendungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und zu
dessen Lasten versichert. Falls nichts Gegenteiliges vereinbart wurde,
sind Teillieferungen möglich. Die Teillieferungen können jeweils gesondert
abgerechnet werden. Die Anlieferungstermine werden vom Vertragspartner und
Orgelstudio mobil
gemeinsam festgelegt. Können die in der Werkstätte fertiggestellten
Teile/Orgel zum vereinbarten Termin aus Gründen, die der Vertragspartner
zu vertreten hat, nicht angeliefert oder aufgestellt werden, so hat der
Auftraggeber die Zahlungen trotzdem wie vereinbart zu leisten und
eventuell notwendig gewordene Lagerkosten zu tragen. Die Lieferfrist
verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges- bei Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die trotz der nach den Umständen des Falles
zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten- gleichviel, egal ob
bei Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen,
Auswirkung von Arbeitskampfmaßnahmen, Transport oder Montage, behördliche
Eingriffe oder Lieferverzug von Lieferanten eingetreten sind, entbinden
uns von den Lieferverbindlichkeiten zur Lieferung bzw. Einhaltung eines
vereinbarten Termins. Die zweimonatige Frist beginnt erst nach Wegfall der
ausschlaggebenden Ereignisse zu laufen. Dasselbe gilt, wenn nach
Vertragsschluß durch Änderung von technischen Einzelheiten durch den
Besteller eine Verlängerung der Produktionszeit erforderlich wird.
Wird der vorgesehene, äußerste -eventuell nach Ziffer 2 verlängerte-
Liefertermin überschritten, so steht dem Vertragspartner das Recht zu –
unter Setzen einer Nachfrist von 3 Monaten – vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche auf Schadenersatz aus einer Überschreitung der Lieferzeit sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass
Orgelstudio mobil
grobes Verschulden zu vertreten hätte. Eine Nachfrist ist durch einen
eingeschriebenen Brief anzuzeigen. Wichtig für die Einhaltung eines
Fertigstellungstermins ist ungestörte Arbeitsmöglichkeit und absolute
Ruhe, Stille bei Intonation und Stimmung gegen Ende der technischen
Arbeiten.
III.)
Preise
Der Preis richtet sich jeweils nach den Lohn-, Material- und Nebenkosten
am Tage der Ausführung. Preisangaben verstehen sich jeweils in Euro (€ )
ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) Diese richtet sich nach dem Steuersatz, der am
Tage der Rechnungslegung maßgeblich ist. Die Preise verstehen sich ab
Betriebssitz Graz inklusive Porto und Verpackung. Verpackungen werden
unentgeltlich zurückgenommen. Werden nach Vertragsschluß Sonderwünsche
oder Änderungen verlangt, so können die hierfür entstandenen Kosten
gesondert in Rechnung gestellt werden. Dasselbe gilt im Falle der
Festlegung technischer Details, die zum Vertragsabschluß nicht bekannt
waren und die einen zusätzlichen Aufwand erfordern. Erforderliche bauliche
Veränderungen und elektrische Installationen am Einsatzort/Arbeitsort sind
vom Vertragspartner beizubringen
IV.)
Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungsbeträge sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde,
sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch 10 Tage nach
Rechnungsdatum – OHNE ABZUG -- fällig. Die bei Zahlung mit Cheque, Wechsel
oder über Fremdbanken, Fremdwährung anfallenden Kosten werden in Rechnung
gestellt. Im Falle des Verzuges hat der säumige Vertragspartner sämtliche
damit im Zusammenhang stehenden Kosten (im Besonderen Mahnspesen von €
10,90 pro Mahnung und € 21,80 Manipulationsgebühr, beides zuzüglich USt.)
zu entrichten. Im Verkehr mit Unternehmern (wie z.B. Pfarreien, Pfarrer,
Diözesane Stellen...) im Sinne des KSchG. können eingeräumte
Teilzahlungen wiederrufen werden, wenn der Schuldner mit einer zugesagten
Rate länger als 14 Tage in Verzug gerät. Aufrechnung oder Zurückhaltung
fälliger Zahlungen wegen Beanstandungen oder Gegenforderungen sind
ausgeschlossen/nicht zulässig. Reklamationen einer Teilleistung
berechtigen den Auftraggeber nicht die Zahlung bezüglich des nicht
beanstandeten Teiles oder Leistung zurückzuhalten. Gerät der
Vertragspartner mit seiner Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer,
unbeachtet der sich aus dem Gesetz ergebenden weitergehenden Rechte,
befugt, ausstehende Teillieferungen zurückzuhalten bzw. den Arbeitseinsatz
abzubrechen. Zugesagte Lieferfristen, Fertigstellungstermine verlängern
sich auf Dauer des Zahlungsverzuges. Bei Zahlungsverzug werden
unsererseits 15% Verzugszinsen berechnet. Für den Fall, dass Umstände
bekannt werden, die die Befürchtung rechtfertigen, dass die fristgerechte
Zahlung gefährdet ist, kann
Orgelstudio mobil nach
eigenem Ermessen die sofortige Zahlung des Gesamtbetrages verlangen oder
vom Vertrag zurücktreten. Die Zahlungsbedingungen können
selbstverständlich auch gesondert nach persönlicher Vereinbarung getroffen
werden. Grundsätzlich gilt folgende Zahlungsweise als vereinbart, wobei
die erste Rate preisgebunden ist. Sie deckt die Material- und
Planungskosten. Die restlichen Raten gleichen sich im Ausmaß der
kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen und Teuerungen an.
Allgemein: 33% bei Auftragserteilung;33% bei Arbeitsbeginn vor Ort;
Restbetrag nach Fertigstellung.
Bei Neubauten: 40% bei Auftragserteilung; 30% bei Beginn der
Werkstattmontage;20% bei Anlieferung am Auftsellungsort; Restbetrag nach
Fertigstellung.
Bei Restaurationen: 40% bei Auftragserteilung; 40% bei Anlieferung
am Aufstellungsort; Restbetrag nach Fertigstellung und Übernahme.
V.)
Gewährleistung, Garantie
Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des ABGB als vereinbart. Im
Falle eines Gewährleistungsanspruches haben wir das Wahlrecht uns von
Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages Seiten des Vertragspartners durch
Verbesserung des Mangels oder Austausch einer mängelfreien Sache in
angemessener Zeit zu befreien. Wir leisten Gewähr für eine einwandfreie
Ausführung der von uns angenommenen Aufträge. Technische Änderungen,
Abweichen von Zeichnungen und dgl. Berechtigen nicht zur Reklamation, es
sei denn, diese Änderungen laufen dem Vertragszweck zuwider. Dasselbe gilt
für Fehler, welche die Tauglichkeit des Vertragsinhaltes nicht
beeinträchtigen. Maß und sonstige Toleranzen richten sich nach ÖNorm oder
DIN. Allgemein nach Handelsüblichkeit und Stand der Technik, jedoch
ausgenommen Fremdleistungen. Für versteckte Mängel, Materialfehler etc.
haften wir nicht. Mängel müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist
schriftlich angezeigt werden Bei begründeten Mängeln steht uns
das Recht auf Nachbesserung oder in besonderen Fällen auf Ersatzlieferung
zu. Wird der Mangel nicht innerhalb von 2 Monaten behoben, so kann der
Auftraggeber unter Setzung einer Nachfrist von einem Monat eine Fremdfirma
beauftragen angezeigten Mangel zu beheben. Die Frist verlängert sich
angemessen, wenn dies aus technischen oder betriebsbedingten Gründen
notwendig ist. Schadenersatzansprüche, auch für Folgeschäden sind
ausgeschlossen, es sei denn, Vorsatz oder grobes Verschulden seitens
Orgelstudio mobil
liegt vor. Im Rahmen der Beratungstätigkeit wird eine Haftung für
Schadenersatz ausgeschlossen! Dasselbe gilt für sonstige Verpflichtungen,
die im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen oder Ausführungen von
Aufträgen stehen. Voraussetzung für Garantie und Gewährleistung durch den
Vertragspartner ist eine jährliche Nachstimmung, Wartung und Pflege des
Instrumentes durch
Orgelstudio mobil.
Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers ansonsten zehn
Jahre Garantie auf alle Teile in einer neuen Orgel. Für Restaurationen 3
Jahre und für Reparaturen 0,5 Jahre Garantie. Für Mängel, die durch
Verschleiß, eigenmächtige Veränderungen, unsachgemäßen Gebrauch,
Verwendung oder Handhabung, unsachgemäße Instandsetzung durch Dritte
verursacht werden, haftet
Orgelstudio mobil
nicht. Von der Garantie ausgenommen sind Nachstimmungen , natürliche
Abnützung, Schäden durch höhere Gewalt, durch unsachgemäße oder falsche
Behandlung oder unrichtigen Gebrauch, außerdem Schäden, die durch
außerordentliche Witterungseinflüsse und klimatische Bedingungen
(insbesondere Luftfeuchtigkeit unter 35% und über 88%, durch unsachgemäßes
Heizen, Temperaturveränderungen von über 1,5°C /h) durch Ungeziefer und
unbefugtes Hantieren im Orgelwerk entstehen.
VI.) Die
Lasten des Auftraggebers
Während der Dauer der Arbeiten am Aufstellungsort ist für die Monteure
Quartier und Verpflegung kostenlos bereitzustellen. Andernfalls werden
hiefür die Kosten separat verrechnet. Einrichtung der elektrischen Anlage
zur Versorgung der Orgel und die Beleuchtungsanlagen, Kosten für
Wasser,Licht, Strom und gegebenen Falles Heizung. Fallweise nötige
Professionistenarbeiten (Mauerer, Elektriker, Zimmerer...) hat der
Vertragspartner zur Verfügung zu stellen. Hilfskräfte für Entladearbeiten
und etwa erforderliche Gerüste, Leitern, Hebezeug und vorübergehende Hilfe
beim Bewegen schwerer Teile während der Montage stellt bzw. vermittelt der
Auftraggeber. Es wird empfohlen, eine Unfallversicherung bzw.
Sozialversicherung für das vom Auftraggeber bereitgestellte Hilfspersonal
abzuschließen.
Orgelstudio mobil
trägt dafür keine Verantwortung und Kosten. Eine fachgerechte Vorbereitung
des Aufstellungsraumes und ungehinderte Arbeitsmöglichkeiten sind
Voraussetzung für die Ausführung der Arbeiten. Durch Behinderung der
Arbeiten entstehende Mehrkosten sind zu entschädigen.
VII.)Kollaudierung/Abnahme
Die Kollaudierung (Abnahme) soll unmittelbar nach Fertigstellung der Orgel
erfolgen und im Beisein eines Beauftragten von
Orgelstudio mobil
stattfinden, das auf Kosten des Auftraggebers einen eigenen
Sachverständigen beiziehen kann. Beanstandungen werden, soweit möglich,
sofort beseitigt bzw. beim nächsten Service miterledigt.
VIII.)
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Nebenkosten) behält sich
Orgelstudio mobil das
Eigentumsrecht an der gelieferten Ware oder erbrachten Leistung vor. Dem
Auftraggeber ist es untersagt den Liefergegenstand, die Ware bzw. das
Instrument weiterzuveräußern, zu verpfänden oder zur Sicherstellung zu
übereignen. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmungen von dritten hat der
Kunde, bei sonstiger Schadenersatzpflicht, unverzüglich
Orgelstudio mobil zu
informieren und sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung zu übernehmen.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch wirksam, wenn die Ware verarbeitet oder
anderweitig verbunden wird. Er erstreckt sich anteilsmäßig auf das dadurch
neu entstandene Produkt bzw. den Erlös aus dem Produkt. Soweit aufgrund
des Eigentumsvorbehaltes Ware zurückgenommen wird, erfolgt deren
Verwertung auf Rechung und Gefahr des Abnehmers gegen Erteilung einer
entsprechenden Gutschrift. Christian Hartinger behält sich das Eigentums-
und Urheberrecht an Unterlagen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen,
Bildmaterial etc. vor. Die Weitergabe bzw. Einsichtnahme Dritter ist nicht
gestattet.
IX.)
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt das jeweils sachlich zuständige
Gericht in Graz als Vereinbart. Die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen
ausschließlich österreichischem Recht.
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